Die Geschichte des Flossenbürger
Ortsteils Altenhammer
Gekürzt niedergeschrieben von Reinhard
Eismann, ursprünglich verfasst von Heinrich Güntner
jun., Sohn des Heinrich Güntner, Besitzer des Hotel
Gasthof Altenhammer und niedergeschrieben in der
Flossenbürger Chronik
Die erste urkundliche Nennung stammt aus dem Jahr 1280 wo
es heißt: Der hamer Vnder Flozz.
Und in den Neuburger Kopialbüchern vom 14.05.1374 heißt
es: ...den kauffbrief Ulrichs Heckel zu Floß,
Besagent sein Hamerstat an dem Wasser Floß genannt,
Vunnder der Vesten Floß...
Das sind die ersten schriftlichen Unterlagen über meinen
Heimatort Altenhammer.
Weitere schriftliche Unterlagen habe ich aus der Chronik
der Gemeinde Flossenbürg. Hier heißt es:
1601 starb Bartel Eschenbeck, der Inhaber des
Altenhammer. In einem Steuerverzeichnis des Floßer Amtes
ist der Altenhammer unter seinem neuen Besitzer Hans
Wiedemann aufgeführt. Dieser ist wahrscheinlich durch
Einheirat auf das Gut gekommen. Er könnte die
"nachgeborene" Tochter Bartel Eschenbecks
geheiratet haben. Da Wiedemann aus Schönberg unterhalb
Würnreuth stammte, das wegen eines an der Straße
stehenden Zollhäuschens ausschließlich der
"Zollberg" genannt wurde, wurde der Altenhammer
in dieser Zeit dann auch "Zollhammer" genannt.
1621 verwüsteten die Mansfeldischen Reiter das Floßer
Amt weitgehend. Doch in den sehr genauen Aufzeichnungen
des Amtes Floß über den Schaden der Bürger ist
Altenhammer nicht aufgeführt.
Wahrscheinlich deshalb nicht, weil dort nichts zu holen
gewesen war.
Ab 1640 wird Hans HutzIer, der durch Heirat
wahrscheinlich einer Tochter oder der Witwe Wiedemanns
auf den Altenhammer kam, in mehreren Akten als Besitzer
aufgeführt. So zum Beispiel in einem Verzeichnis des
Vermögens der Bürger im Floßer Amt:
Hans HutzIer, sein Weib Katharina, 2 Töchter ein
Mühl mit zweyen gängen und ein Schneidmühl
1 Fühl (Fohlen), 2 Schiebochsen, 2 drey Jährige
Öchslein, 3 Kühe, 1 Kalb, 2 jährige Kälber, 3 heurige
Kälber, 1 Stück Schaaf, 1 Schwein, Wagen und Pflueg
,Uff 20 Achtl zur Besamung Wißmath uff 18 fufder Heu
stößt an Wezelbrunn, Floßerbürg un Gösen
Hans HutzIer verstarb 1688, und im gleichen Jahr
verheiratete sich ein gewisser Georg Frank, Hammermeister
vom nahegelegenen Plankenhammer und neuer Besitzer des
Altenhammer, mit der reichen Bäckerstochter Weiss aus
Floß. Doch jener verstarb schon im darauffolgenden Jahr
im erst jungen Alter von 21 Jahren.
Danach wechselte der Altenhammer erneut seinen Besitzer.
Dieser wurde nun durch Kauf der Müller Georg Urban. Aus
der Tatsache, dass Urban von Beruf Müller war, und aus
dem vorgehenden Vermögensverzeichnis kann man entnehmen,
dass der Altenhammer zu dieser Zeit nur als Mühle
genutzt wurde. Sechs Jahre darauf, genau am 18. November
1695, tauscht Georg Urban seinen Hammer bereits wieder
ein, und zwar bekommt er dafür, dass er den Altenhammer
an Pfalzgraf Christian August hergibt, von diesem die
Blendersmühle bei Floß.
Der Pfalzgraf erwarb den Altenhammer, weil er dort wieder
ein Hammerwerk errichten lassen wollte.
Dazu die Urkunde:
Demnach bei dem durchlauchtigsten Fürsten und
Herrn, Christiano Augusto, Pfalzgrafen bei Rhein, in
Bayern Herzog usw. und Herzog von Sulzbach, der dermalen
katholischer Pfarrer zu Neunkirchen in dem Landgerichte
Parkstein und Weiden, Herrn Johann Urban, untertänigst
zu erkennen gegeben, dass er neben seinem Bruder Georg
Urban, Landesuntertan in dem Pflegeamt Flossenbürg und
Müller auf dem Altenhammer, insgemein die Zollmühl
genannt, zwischen jetzt gedachtem Flossenbürg und dem
Plankenhammer an der Floß gelegen, landweise vernommen,
als wären Seine hochfürstl. Durchlaucht gemeint
(gerüchtweise, d. h. gewillt), ein Hammerwerk in dem
Pflegeamt Flossenbürg aufrichten zu lassen und dass dazu
u. a. seines Bruders Mühle, ein altes, befreites
Hammergut, in Vorschlag gekommen sei. Gegen Einräumung
eines Aequivalentes, insbesondere wenn ein Tausch mit der
hochfürstl. Blendersmühl beliebet werden möchte,
würde sich Urban auf dem Altenhammer willigst zu
Verhandlungen einfinden (Sein geistl. Bruder machte den
Vermittler). Als sodann auf gnädigsten Befehl mit
besagtem Müller mehrere Unterredungen gepflogen, auch
beiderseits Augenschein genommen war, kam nach erfolgter
hochfürstlicher Ratifikation (Genehmigung) der Tausch
beider Mühlen zustande. Zum ersten übergibt Sr.
hochfürstl. Durchlaucht, dero Erben und Nachkommen, die
in seinem Besitz befindliche, im fürstlichen Pflegeamt
Flossenbürg zwischen der Gaismühle und dem
Plankenhammer gelegene Mühle, desgemein die Zollmühl
genannt frei eigen (d. h. nicht mehr Lehen), unbekümmter
und unversetzt (nicht verpfändet oder mit einer Hypothek
belastet), wie dieses (Das Besitztum) allerseits und
jedes Grundstück besonders vermarkt, verraint und
versteint ist, bestehend in einer geschlossenen Hofreuth
(Hofrait), darauf einer gemauerten Wohnung war von zwei
Stockwerken und daran gebauter Mühl mit zwei Gängen,
samt allen Ein- und Zugehörungen an Steinen,
Mahlkästen, Rädern, Schaufeln, Bögen, Beuteln, als
auch dem vorhandenen Geschirr- und anderem Holz, insoviel
zu dem gehenden Werk vonnöten, benebst einem Stadel,
Schupfen und Ställ, ausserhalb, aber doch gleich daran,
eine Sägemühl mit aller Zugehör, dieselbe stündlich
zu gebrauchen, dargestalt, dass nach erfolgter Abtretung
(Uebergabe) die Mahl- und Sägemühl in ununterbrochenem
Gange verbleiben und die Mahlgäste befriedigt werden
können. Ferner vor dem Tor an der Strasse ein Hinterhaus
(Nebenhaus für einen Inmann oder Hintersassen, der als
Tagwerker und dergleichen vom Müller abhängig war,
"hinter diesem sass"), daran ein umzäunter
Garten. Der Keldbau aber, so etwas auf der Höhe und
bequem zu fahren, beläuft sich auf 45 Tagwerk, meistens
Korn- und Haberfelder, wenig zu Gerste, ist durchwegs
gilt- und zehentfrei. Das Wiesmahd aber besteht aus 20
Tagwerk, meistens Waldwiesen, und die zur Mühle
gehörige Hutweide ist von allen Benachbarten des
Einhütens sowohl vor als auch nach Walburgis und
Michaelis befreiet. Das Gehölz liegt auf 2 Bergen,
Hammerbühl genannt, mag 40, auch 50 Tagwerk begreifen.
An Weihern sind vorhanden 4, außer den 2 Schützweihern,
so beide öd und ca. 8 Tagwerk in sich halten. Nebendem
genießet Altenhammer auf seinem ganzen Bezirk den
kleinen Wildbann (das Recht kleines Wild, aber nicht
Hochwild, wie Hirsche, Wölfe, Wildschweine, Bären,
Luchse u. dgl. zu jagen, zu füllen und zu fangen), und
sowie der Wasserlauf unter und ober der Mühl gehet, die
Fischerei in den Bächen, hat mithin alle Freiheiten
(Vorrechte, Privilegien) der im Landgericht Parkstein
gelegenen Hammergüter.
Diesen gegenüber lasten aber auf dem Altenhammer noch
nachstehende Onera (Schuldigkeiten): Jährlich 3 Gulden
(fl) 30 Kreuzer (Kr) Zins, halb Walburgi, halb Michaeli
fällig, neben einer dermalen jährlich 18 fl 47 Kr
betragenden ordinären (gemeinen, gewöhnlichen) Steuer;)
überdies ist bei jedem Besitzerwechsel der 15. Gulden
Handlohn zu bezahlen (d. h. eine
Besitzveränderungsgebühr in der Höhe von 6 2/3 % des
geschätzten Vermögenswertes, jedoch ohne Schuldenabzug
zu entrichten). Endlich muß auf der Sägmühl der
hochfürstl. Herrschaft jährlich eine Anzahl Bretter um
den halben Lohn geschnitten oder 4 Tage mit der breiten
Hacke Scharwerk (Frondienst) zu dem Haus Flossenbürg
geleistet werden.
Nach einer Begutachtung des Altenhammer durch die
Regierung von Sulzbach im Jahr darauf, wird der
Altenhammer am 01.03.1696 dem Hammeraufseher Wolff
Bantzer übergeben. Dieser wird 1699 als "Hammer
Inspectoris Uf dem Alten Hamer Mayerey und Mühl
Bestand" bezeichnet. Um 1700 sucht die fürstliche
Hofkammer in Sulzbach einen Unternehmer, der auf dem
Altenhammer auf eigene Kosten einen Hochofen errichten
sollte. Doch daraus wird am Ende nichts.
Noch im Jahre 1699 klagt der Bestandmüller Luber gegen
den Aufseher des Hammergutes Wolff Bantzer, und darauf
wird noch im selben Jahr dem Hütten Kapfer die
Instruktion auf dem Altenhammer erteilt. Aus dem Jahre
1704 besitzen wir eine Beschreibung des fürstlichen
Pflegamtes Flossenbürg über die Bürger auf dem Gut
Altenhammer. Damals wohnten auf dem Altenhammer 6
Familien, darunter 4 Inleut oder Hintersassen (Einwohner
ohne eigenen Besitz, wie Arbeiter, Tagwerker oder
Hirten).
Doch schon in den Jahren 1705/1706 ging die vom
Pfalzgrafen nach dem Muster des Auslandes wieder in
Schwung gebrachte Eisenindustrie wieder schlecht.
Um diese Zeit erscheint ein gewisser Johann Daniel Sperl,
der für den Altenhammer noch von großer Bedeutung sein
wird, Sohn des Ratsbürgers Kaspar Sperl zu Vohenstrauß
erstmals auf der Bildfläche.
Er und seine Nachfahren sollten den Altenhammer, wie
heute noch sichtbar, prägen. Sperl kam mit dem
Altenhammer zum ersten Mal in Berührung, indem er mit
der Verpflichtung, das Eisen vom Hammer zu verfrachten,
ein herzogliches Salzmonopol erwarb. Er fuhr die Lasten
mit seinen Fuhrwerken an die Donau hinunter und brachte
von dort das kostbare Salz auf dem Rückweg wieder mit.
Daniel Sperl pachtete das Ökonomiegut (=
landwirtschaftliches Gut) Altenhammer bereits im Jahre
1709. Folglich wurden die Landwirtschaft und das Gewerbe
auf dem Altenhammer getrennt betrieben. 1718 findet sich
Johann Daniel Sperl als Altenhammerischer
Feldbaubeständner bezeichnet. 1724 erwarb er auch die
Pacht für die Gewerbebetriebe, und war somit schon
alleiniger Pächter des Gutes. Bereits 3 Jahre vorher,
nämlich 1721, erwarb er das Recht, auf dem Altenhammer
Bier auszuschenken, das bis in unsere nahe Vergangenheit
von Bedeutung war.
Er verstand es, sich die Naturkräfte untertan zu machen
und mit seinem Besitz zu wirtschaften. Er leitet Wasser
auf verwilderte Hügel, und gewann so saftige Wiesen. So
baute er (z. B.) einen Wassergraben, der das Wasser von
der Gaismühle zu dem über dem Altenhammer gelegenen
Kleeberg leitete. Dieses Werk brachte ihm in seiner Zeit
allgemeine Bewunderung ein. Der alte Wassergraben ist
heute noch zu sehen; oberhalb von ihm fließt der neue,
von den Gebrüdern Steinhardt angelegte Bach. Am 6.
August 1726 verkaufte der Herzog von Sulzbach für 60
Gulden an Balthasar Altenöder, der Huf- und
Waffenschmied war, ein Grundstück seines Besitzes
Altenhammer zur Erbauung einer Waffenschmiede. Er war
unabhängig und war der hochfürstlichen Verwaltung auf
Altenhammer mit aller niederen Gerichtsbarkeit
unterworfen. Dieser "Ortsteil" vom Altenhammer
bekam im Volksmund den Namen Waffenhammer.
Die Waffenhämmer sollen Ihren Inhabern in kurzer Zeit zu
Wohlstand verholfen haben.
Es kam der Spruch auf: Mit jedem Hammerschlag dem
Herrn einen Kreuzer in die Tasche
Im Jahre 1734 bot sich Daniel Sperl bzw. seinem Sohn
Georg Nikolaus die Möglichkeit, den Altenhammer, oder
Sperlhammer wie er jetzt im Volksmund oft genannt wurde,
mit voller Landsassenfreiheit, d. h. mit allen
Sonderrechten und Privilegien eines adligen Grundherren
vom verschuldeten sulzbachischen Herzog zu kaufen. Der
Kauf kommt zustande, von dem uns folgender Vertrag
überliefert ist:
Wir von Gottes Gnaden Karl Philipp, Pfalzgraf bei Rhein,
des heiligen Römischen Reichs Erzschatzmeister und
Kurfürst, in Bayern Herzog usw., als Obervormunder des
dermalig annoch minderjährigen Herrn Herzogen Karl
Philipp zu Pfalz-Sulzbach, Durchlaucht, und dero
Fürstentum Administrator, tuen hiemit kund und zu
wissen, denen es zu wissen vonnöten, dass nachdem Wir
von tragender Obervor- mundschaftswegen zu einiger
Abtilgung der bei dem fürstlich Pfalz-Sulzbachischen
Haus vorhandenen Schulden für ratsam befunden, ein und
andere Güter und Grund- stücke und unter solchen auch
das Hammerwerk ob Floß zu verkaufen, und nun sol- ches
sich der dermalige Beständner dieses Hammerwerks,
Nikolaus Sperl, als Käufer gebührend gemeldet und
angegeben, über ersagtes Hammerwerk ob Floß samt allen
zugehörigen Stücken, nämlich drei Hammerhütten, zwei
Schmied feuer, einen Zer- rennherd und ein kleines
Hochöferl, samt der Mahl- und Schneidmühl,
Hammerwohnung, dazugehörigem Feldbau, Wiesen, Holz,
Weihern, Wässern, Bächen, Fi- scherei, Trift und
Hutweide, in Summa mit allem anderen, wie solches bishero
von Daniel Sperl für jährlich 600 Gulden Bestandgeld in
Bestand gehabt, mit dessen Sohn Nikolaus Sperl für ihn
und alle seine künftigen Erben und Nachkommen fol-
gendergestalten ein rechtsbeständiger, ewiger Todeskauf
abgeredet, beschlossen und ihm all Obiges käuflich zu
überlassen paktiert und beschlossen worden, wie folgt.
1.) Die zwei vorhandenen Hochöfen sollen abgebrochen,
alle vorhandenen brauchba- ren Steine aber reservieret
und zu solchen ein anständiger Platz ausersehen, auch
das in dem Gemäuer befindliche samentliche Eisenwerk dem
bisherigen Verwalter zur Aufsicht behändiget, das kleine
Hochöferl aber ihm, dem Käufer, dargestalten ein- und
angewiesen werden, wie solches bishero von gnädigster
Landesherrschaft genutzet und gebrauchet worden.
2.) Es sollen ihm, dem Käufer, an dem zum Bauen
benötigten Holz jährlich 15 Stäm- me Bauholz und 2
Sägschröt waldzinsfrei, desgleichen,
3.) die Reiserkohlen, wie bishero geschehen, auch
waldzinsfrei gelassen, die Latschen insolange um den
bisherigen Waldzins von 5 Kreutern und 1 Pfg. Anweisgeld
verabfolgt werden, so lang nämlich wegen Abgang des
Holzes eine durchgehende Erhöhung im Land nit erfordert
wird.
4.) Das Hammer- und Mühlwerk wird dem Käufer, wie es
sich dermalen befindet und der Beständnergenossen
weiterzubetreiben überlassen; insoferne er aber ein
neues Werk aufrichten wollte, soll er ehevor ein neues
Konzessionsgesuch gebührend anbringen.
5.) Es soll bei dem Herkommen, dass dein Amtsknecht über
die vorhandenen Markungen des Hammers kommen darf, ihm,
dem Käufer, aber auf Begehren von dem Amt gestellt
werden soll, sein Verbleiben und dabei er, der Käufer,
die niedere Gerichtsbarkeit, ausgenommen bei den vor das
Amt zu bringenden Fällen, zu gaudieren haben.
6.) Dem Käufer wird die kleine Jagdbarkeit, wie solche
bishero genossen worden, auf den Hammergründen
gestattet.
7.) Er soll von aller militärischen Einquartierung,
Scharwerk und anderen Division, wie solche bei dem
Bestand genossen worden, befreiet, von der
Gerichtsbarkeit des Pflegamtes befreit und lediglich der
fürstlichen Regierung untergeben sein.
8.) Es sollen im alles ausführende Eisen und
durchführende Eisenerz, auch was er dagegen in das Land
bringen und nicht wieder auf dem Land verschleissen oder
ver- fahren wird, in den fürstl. Pfalz-Sulzbachischen
Landen zollfrei passieret, nit weniger.
9.) Ein Bräubier ungeldfrei, noch eines aber gegen
Verreichung des gewöhnlichen Ungelds in dem Markt Floß
zu brauen gestattet werden, das übrige Bier aber, so er
be- nötigt, in dem Markt Floß zu nehmen gehalten, doch
dessen freier Auszapfung so, wie Beständner gehabt,
berechtiget sein.
10.) Dem Plankenhammer oder Hammermeister Frank soll nit
gestattet werden, zum Schaden seines Hammers weder einen
Mahlgang aufzurichten oder sein bisheriges Löschfeuer in
ein Frischfeuer zu verändern.
11.) Dem an seinem Hammer gelegenen Waffenschmied nit
erlaubt sein solle, Brock- oder Wascheisen
einzuschmelzen.
12.) Die bishero mit in Bestand gewesenen Münchshofer
Weiher werden dem Käufer gleichfalls, nämlich der
Gais-, Otter-, Mühl-, Wiesenhofer- und Brandnerweiher
auf der Steinbruck, dann oberhalb der Rückersmühl der
Mühl-, noschel-, Stieber- und Brandnerweiher nebst den
hiezu gehörigen Bachwässern mit in den Kauf gegeben.
13.) Käufer soll für all Obiges 9000 Gulden
Kaufschilling dergestalten bezahlen, dass er gleich bar
bezahlt 7000 Gulden und die übrigen 2000 Gulden aber
nächstkünftig Allerheiligen völlig abführt nebst
diesem auch jährlich zur Ordinar- oder gewöhnlichen
Steuer 30 Gulden, dann 6 Gulden Kastenzins am Termin
Walburgis jährlich entrichte. Gleichwie nun die 7000
Gulden bereits bar und ohne Abgang erleget sind, also
wird auch Käufer darüber in bester Form rechtens
quittiert mithin er sowohl als seine Nachkommen und Erben
in solch verkauftes Hammerwerk u. aller dazugehörigen
Grundstücke, wie solche verraint und versteint seind u.
ihm nächstens eingewiesen werden sollen, ruhigen Besitz
wirklich gesetzet mit der Zusage, dass auf bedürfenden
Fall solch getroffenen Kaufs und Verkaufs halber die
landsübliche Gewährschaft geleistet werden solle,
zumalen Käufer für sich und alle seine Nachkommen
angelobet, alle vorbeschriebenen Bedingungen getreulich
zu erfüllen und sich deren konform zu halten, alles
getreulich und ohne Gefährde. Urkundlich haben Wir
gegenwärtigen Kauf- und respektive Quittungsbrief
gnädigst genehmet und durch Aufdruckung unseres
kurfürstlich bervormundschaftlichen Insiegels
bestätigt, auch solche dem Käufer zu Händen stellen
lassen. So gegeben und geschehen Sulzbach, den 13. Juli,
nach Christi unseres einzigen Erlösers und Seligmachers
gnadenreicher Geburt des eintausend siebenhundert und
vierunddreißigsten Jahres.
Im selben Jahr, nämlich 1734, übergab Daniel Sperl
seinen Besitz an seinen Sohn Georg Nikolaus. Er verstarb
im Jahre 1754. Die Familie Sperl hatte die niedere
Gerichtsbarkeit, das Fisch- und Jagdrecht, durfte Bäche
anstauen und Gräben ziehen. Kein Amtsknecht durfte ohne
ihren Willen die Ortsmarkung betreten. Nikolaus Sperl war
nur der Regierung zu Gehorsam verpflichtet. 1737 erhielt
er die Genehmigung zum Bau einer Glasschleife und einer
Schneidsäge. Er heiratete im selben Jahr die
Gastwirtstochter Stöckl aus Weiden.
1740 waren auf dem Altenhammer ein Spiegelfabrikant
namens Christoph Wiesender und ein Poliermeister namens
Georg Wolfgang Siegelin mit Gesellen tätig. Im Jahre
1755 war das von Georg Nikolaus gebaute Herrenhaus
fertiggestellt, wie die Inschrift über der Haustür
zeigt.
Dort kann man lesen: GNS 1755 (Georg Nikolaus Sperl im
Jahre 1755)
Aus dem Jahre 1756 ist uns ein Brief wegen Bräuens eines
dritten Bräu Bieres durch Nikolaus Sperl überliefert
(laut Verkaufsvertrag von 1734 durfte er zwei Bräu Bier
in Floß brauen, eines unentgeltlich, für das zweite
musste er eine geringe Abgabe bezahlen):
Durchleuchtigster Churfürst, gnädigster Herr, Herr!
Euer Churfürstliche Durchlaucht geruhen sich in
höchsten Gnaden zu erinnern, wie vermöge meines
Kaufbriefes über meinen alten Hammer, dat. 15. Juli
1734, mir gnädigst erlaubt worden sei, dass ich in dem
Markt Floß 2 Bräu Bier alljährlich tun, für eines
auch das Ungeld gehorsamst erlegen und für das andere
die Ungeldsbefreiung gaudieren dürfe, mein übrig
benötigtes Bier aber in Floß nehmen solle. Gleichwie
aber ich der Bürgerschaft zu Floß gerne alles Bier
über meine berechtigten 2 Bräu, abkäufen wollte,
allein zu beklagen habe, dass in dem Herbst und ehe
wieder gebrauet wird, oftermals gar kein Braunbier in dem
Markt Floß zu haben, oder doch wenigstens um die
nämliche Zeit mehrenteils also elend beschaffen ist,
dass solches der Gesundheit nicht anstehet, nächst dem
ich bei Ermänglung des guten u. tüchtigen braunen
Flosser Bieres im Herbst alljährlich weißes Weidener
Bier mit großer Inkommodität von da holen lassen und
einlegen muß, so aber meinen vielen Arbeitsleuten nicht
nur zu teuer ist, sondern auch ihnen bei der harten
Arbeit sehr wenige Kräfte gibt und nicht von allen
getrunken wird. Also gelanget an Euer Churfürstl.
Durchlaucht mein untertänigst und beweglichstes Bitten,
mir ohnmaßgebigst in höchsten Gnaden zu erlauben, dass
ich in Floß alle Jahre noch ein Bräu braunes Bier gegen
dafür schuldige gewöhnliche Ungeldsentrichtung über
die berechtigten 2 Bräu tun dürfe. Ich getröste mich
umsomehrers gnädigster Erhör, als hierunter dem
höchsten Ungeldsinteresse nicht nur nichts entgehet,
sondern vielmehr zur Zeit, wo das braune Bier entweder
gar nicht zu bekommen oder doch sehr schlecht ist, meine
meisten Arbeitsleute lieber Wasser als weißes oder elend
braunes Bier zum Schaden des Ungelds trinken, gnädigster
Landesherrschaft bei meinen dritten Bräu Bier ein
mehrerer Nutzen zuwächst. Wobei untertänigst verharre
Euer Churfürstl. Durchlaucht ganz untertänigst
treugehorsamster Georg Nikolaus Sperl. Sulzbach, den 16.
März 1756.
Am 31. März 1756 hatte Sperl den dritten Sud bereits
gemacht. Bürgermeister und Rat zu Floß erhoben am 5.
April Einspruch dagegen. Am 8. April erwiderte die
su1zbachische Regierung, dass es dabei sein Bewenden
habe. Die Erlaubnis sei nur bedingt erteilt worden. Floß
solle eben künftig darnach trachten, dass dort am guten
Braunbier kein Mangel entstehe.
Im Jahre 1771 zählte die evangelische Pfarrei in Floß
auf dem Altenhammer 7 Familien zu ihren Angehörigen. Es
waren dort ein Polierer, zwei Schmiede, zwei Schleifer,
ein Zimmermann, ein Kohlenbrenner. Außer drei Häusern
gab es eine Poliere, zwei Glasschleifen, ein Frischfeuer,
einen Hochofen, eine Mühle und eine Schneidsäge.
Auf dem Waffenhammer saß zu dieser Zeit ein
Waffenschmied namens Zettl. 1782 übergab Nikolaus Sperl
sein Gut an seinen 1751 geborenen Sohn Franz Friedrich
Bernhard. Dieser heiratete im selben Jahr als sein Vater
starb, nämlich 1784, die Tochter des Pfarrers Reinhardt
aus Floß, nachdem seine erste Frau Anna Biäsch
verstorben war.
Ebenfalls 1784 wird nach langem Hin und Her durch eine
Inventur das von Nikolaus Sperl zurückgelassene Erbe von
der Landesregierung Sulzbach aufgezeichnet. Den fünf in
Frage kommenden Erben gefiel dies gar nicht, denn sie
hatten sich untereinander schon geeinigt.
Die von der Regierung angefertigte Vermögensaufzeichnung
ist sehr interessant:
Immobilien
1.) Die sogenannte Pucherwiese zu 6 3/4 Tagwerk, die sich
der Erblasser beim Ver kauf des Hammers vorbehielt,
gelegen in der Gerichtsbarkeit des Amtes Floß, als
Neugereuth mit 10 v. H. handlöhnig, welche Wiese Daniel
Sperl 1731 um 60 Gulden erkaufte, nun aber Joh. Nikolaus
Summer zu Floß für 550 Gulden käuflich übernommen
hat.
2.) An Barschaft: 162 Gulden 50 Kronen, hiezu gerechnet 1
Medaille zu 2 G. 30 Kr., 1 Kindergehäng mit 5
angeöhrten Schaustücken zu 4 G., 1 solches mit 6 Schau-
stücken zu 3 G. 30 Kr. und noch 1 solches mit 3 kleinen
Stückeln u. a. zu 1 G. 30 Kr. 3.)
An Pretiosen:
1 silberne Sackuhr mit 3 Gehäusern zu 15 G. (bekam
Summer) 5 silberne Löffel je 2 1/2 G. zu 12 G. 30 Kr.
(desgleichen) 1 silberner Löffel zu 2 G. 30 Kr. (Mich.
Herrn Sperl) 1 spanisches Rohr mit silbernem Knopf zu 3
G. 30 Kr. (Gg. Mich. Sperl) 1 silberne Schuh- und
Hosenschnalle zu 5 G. 15 Kr. (Summerin) 2 Paar
Hemdknöpfe zu 1 G. -(Zembschin) 1 silberner Halsbeschlag
zu -45 Kr. (desgleichen) Sa. 40 G. 30 Kr.
Mobilien:
Diejenigen Mobilien an Eisen, Vieh u. Gerätschaften,
welche die verkaufenden Eheleute Sperl sich vorbehielten,
hat Franz Bernhard übernommen, davon aber bezahlt: an
seine Schwester in Floß, die Summerin, an ihrem
Heiratsgut 800 G., an Gg. Michael Sperl zum Heiratsgut
2000 G., an väterlichen Passiven 228 G. 43 Kr. getilget,
so dass von der obigen Summe noch 1713 G. 42 Kr. zu
bezahlen sind. Die vorhandenen väterlichen u.
mütterlichen Kleider haben die Erben durch das Los unter
sich geteilet, u. jeder Teil zu 15 G. angeschlagen tut 75
G.
Auf gleiche Weise die Wäsche je 7 G. angeschlagen tut 35
G. 1 Himmelbettstatt mit kattunen Vorhängen " 5 G.
verschiedene Gläser 2 G. 1 Ober u. Unterbett, dann 1
Polster u. 2 Kissen mit blau kölnischen Überzügen
haben die Erben ihrer Schwester Margarete ohne Anschlag
überlassen, also 16 Paar Coffeeschalen von Fayencie a 5
Kr. = 1 fl 20 Kr. 1 Kästltisch 1 fl 20 Kr. 1 Tisch mit 2
Kästln 4 fl 20 Kr. 1 Grosser Kleiderkasten zu 4 G. 1
Datto zu 4 G. 1 Kommodekasten zu 5 G. 1 Kästl mit
Schreibpult zu 1 G. 30 Kr. 1 Truhe 45 Kr. 1 Flinte - 1
Datto - 2 Pistolen - 2 Büchsen, 2 Paar Pistolen, 7
Flinten - An Zinn durch das Los a 3 G. 15 G. 1 Thfel mit
2 Anstößen - 6 lederne Sessel 2 G. 30 Kr. 1 kleine
eiserne Truhe 4 G. Sa. 160 G. 5 Kr.
1.) Mich. Herrn Sperl bei Verheiratung bar empfangen 2000
G. dann von der Angabsfrist aus Händen des
Hammerkäufers auch 1000 G. desgI. von der ersten
Nachfrist an Johanni 178 3200 G. 2.) Anna Juliana
Zembschin in gleicher Weis 3200 G. 3.) Franz Bernh. Sperl
ebenso zu gut gerechnet 3200 G. und für Verpflegung der
Schwester 1000 G. 4.) Joh. Nik. Summer 3200 G. 5.) Gg.
Mich. Sperl 3200 G. Sa. 17000 G.
An Aktiven.
Es hat Franz Bernh. Sperl an Nachfristen 1784 - 1789 a
1000 G. noch zu leisten 6000 G.
Von dem käuflich übernommenen Vieh u. a. noch zu zahlen
1713 G. 42 Kr. Ferner für Wiesennutzung 6 G. und 30 G.
36 G. Sa. 1749 G. 42 Kr. Summe des Vermögens: 25663 G. 7
Kr. An Passiven stellten sich heraus: 1642 G. 36 Kr.
darunter 1000 G. für die Schwester Margarete, sonst
Gerichtskosten, Gebühren Reisekosten der Kommission.
Nach Abzug der Passiven blieben reines Vermögen übrig
24020 G. 30 Kr. so dass auf jeden der Erben trafen 4804
G. 6 Kr.
Im Jahre 1808 verlor Bernhard Sperl in einer
dementsprechenden Reform die niedere Gerichtsbarkeit.
Nach seiner Erhebung in den Adelsstand 1829 hatte er zwar
wieder theoretisch das Recht, über seinen Bezirk
eigenständig Recht zu sprechen, doch blieb ihm die
Gerichtsbarkeit weiterhin vorenthalten, da er selber
nicht Jurist war und sich das Halten eines Richters nicht
lohnte.
Franz Friedrich Bernhard von Sperl war es auch, der den
Waffenhammer zum Sperlbesitz Altenhammer dazukaufte. Er
wirtschaftete so gut, dass er jedem seiner Söhne einen
Hammer geben konnte. So tauschten im Jahre 1820 Georg
Friedrich von Sperl, der den Altenhammer von seinem Vater
erhalten hatte, und Johann Christoph Bernhard von Sperl,
der den Hammer Trevesen erhalten hatte, ihre Eisenhämmer
gegeneinander ein.
So schrieb auch das Landgericht Neustadt/WN 1852 über
den Altenhammer:
Hier ist eine uralte Hammerstätte. Dermalen besitzt sie
Christoph von Sperl und seine Ehegattin Henriette,
Tochter des Kaufmanns Zemsch in Weiden, welche auf diesem
Gute eine sehr schöne Wohnung, ein weitläufiges
Eisen-Walzwerk und mehrere andere Fabrikgebäude teils
neu hergestellt, teils aufs beste ausgebessert und daher
dieses Gut in die eigentliche Blüte gebracht haben.
Doch die oberpfälzische Eisenindustrie verlor immer mehr
Boden gegenüber der englischen und der rheinischen, und
es ging immer weiter bergab mit dem stattlichen Gut
Altenhammer.
Vielleicht hatte sich Johann C. B. von Sperl auch
übernommen mit den vielen Baumaßnahmen.
Er und sein Sohn Heinrich Christian Julius, der seiner
Aufgabe nach dem Tode seines Vaters 1872 überhaupt nicht
gewachsen schien, versuchten den Altenhammer noch
kurzfristig zu retten, indem sie sich auf das
Glaspolieren umstellten.
Der Ruin war aber nicht mehr aufzuhalten, und das
Geschäft brach schließlich mit der Errichtung der
Maxhütte vollends zusammen. 1880 kam es dann zu einer
Zwangsversteigerung des Altenhammer. Die Sperls hatten es
versäumt, sich rechtzeitig unter den Schutz des
Großkapitals zu stellen. Aber Geschäftsleute und
Finanzgrößen waren die Sperl niemals gewesen, wohl aber
in erster Linie Bauern und Jäger.
Im Rahmen der Zwangsversteigerung von 1880 kaufte die in
Floß ansässige jüdische Gesellschaft Gebrüder
Steinhardts Söhne den Altenhammer.
Die Firma erfreute sich während des ersten Jahrzehnts
der Beihilfe von Seiten des wohlhabenden christlichen
Privatmanns Johann Meissner. Er war anfangs Mitinhaber
des Altenhammer, stieg aber nach dem ersten Jahr wieder
aus. Ab diesem Zeitpunkt war das Hammerwerk für immer
außer Betrieb. Die Firma betrieb dafür ausgedehnte
Schleif- und Polierwerke, eine Spiegelglasfabrik, eine
Mahl- und Sägemühle, große Steinbrüche und auch
Landwirtschaft. Fast jedes am Bach gelegene Haus wurde zu
einer Glasschleife oder Poliere ausgebaut.
Das Geschäft ging sehr gut. Sogar das Ausland wurde
beliefert.
Zusammenfassung der Turbinen und Wasserräder in
Altenhammer um 1930:
Wasserräder i insgesamt 8
Waffenhammer 2 Poliere
Meindl/Schwarzmeier 2 Poliere
Zainhammer 2 Poliere
Holzsäge 1 Säge
Kleeberg (Alt) 1 Poliere
Turbinen insgesamt 5
Kleeberg 2 Poliere
Deierl/Böhmpolier 1 Poliere
Neues Werk 1 Schleife
Schleifhaus 1 Schleife
Turbinen wurden dort errichtet, wo das Wassergefälle
mehr als 6 Meter betrug. Die 2 Turbinen und das 1
Wasserrad auf dem Kleeberg hatten zusammen ein
Wassergefälle von 27 Metern, die anderen Werke vom
Sägeweiher bis zum Waffenhammer 36 Meter.
Nach diesem kleinen bildlichen Einblick in den
Altenhammer der Jahrhundertwende und einige Zeit danach,
wollen wir jetzt wieder mit der geschichtlichen
Entwicklung fortfahren. Wie schon gesagt, hatte die Firma
Steinhardt großen Erfolg mit ihrer Glas- und
Spiegelfabrikation, als auch mit ihrem ausgedehnten
Steinbruchbetrieb. Die bearbeiteten Granitblöcke wurden
auf Holzfuhrwerken mit Pferdegespann von den Fuhrleuten
des Gutes transportiert.
Dass die Geschäfte sehr gut gegangen sein müssen, sieht
man an den zahlreichen Bauanträgen, die von der Firma
Steinhardt eingereicht wurden:
8. August 1913 Bau einer Rundschleif und einer
Arbeiterwohnung
3. Juli 1914 Max Steinhardt baut eine Wohnung über das
Glaslager
15. Mai 1922 Errichtung eines Stall- und Schleifgebäudes
17. August 1923 Bau eines Schleif- und Polierwerks
20. Juli 1923 Bau einer Schmiede mit Wohnung
20. Januar 1925 Errichtung eines Arbeiterwohnhauses
24. Juli 1925 Bau eines Transformatorenhauses
12. August 1925 Neubau einer Schmiede
21. August 1927 Einreichung einer Bauvorlage, bei der es
sich wahrscheinlich um eine damals nicht mehr fertig
gewordene Rundschleifanlage handeln dürfte.
Das
Ringen um die Eisenbahn
Im
Jahre 1898 suchte man, bedingt durch die gute
Auftragslage, besonders in den Steinbrüchen nach einem
günstigen Verkehrs- und Transportmittel, da die
Pferdefuhrwerke überlastet und räumlich begrenzt waren.
Dazu bot sich ein Anschluss an die bereits bis nach Floß
führende Bahnstrecke geradezu an. So bat bereits am 28.
Mai 1898 die Firma Gebrüder Steinhardt das königliche
Staatsministerium um die Genehmigung technischer
Vorarbeiten für eine Lokalbahn Floß-Flossenbürg, bei
der bei Kilometer 5 die Haltestelle Altenhammer erreicht
werden sollte.
Die knapp zwei Monate später durchgeführte
Projektierung durch Firma Bubeck aus München auf Kosten
der Gebrüder Steinhardt, schien aber kein großer Erfolg
gewesen zu sein, denn das ganze Vorhaben wurde darauf
für die nächsten 4 Jahre zu den Akten gelegt. Am 21.
September 1902 nahm sich die Gemeinde Flossenbürg der
Sache mit der Begründung an, dass der Verkehr zwischen
Floß und Flossenbürg immer stärker werde, sodass eine
Bahnlinie ein unabdingbares Bedürfnis geworden sei. Um
die Kosten zu senken boten die Gemeinde Flossenbürg und
die Hauptinteressenten in Altenhammer und Plankenhammer
die vorgesehenen Bahngrundstücke kostenlos an. Doch
dieser zweite Anlauf scheiterte ebenfalls.
Am 12. April 1904 richteten die Gebrüder Steinhardt
erneut ein Gesuch an die Staatsregierung, ihnen einen
staatlichen Zuschuss in bar oder in Form einer größeren
Schienenlieferung zu gewähren. Sie würden dann die
Strecke selbst als Schmalspurbahn bauen. Doch aus diesem
Vorhaben wurde ebenfalls nichts.
Am 7. November 1906 wiederholte die Gemeinde Floß ihre
Bitte um Erbauung der Bahn, und die Firma Steinhardt
schrieb am 16. November, dass sie beabsichtigten, in
Altenhammer eine neue Fabrik zu errichten, die jährlich
1500 Waggons versenden würde. Täglich bräuchte man
dann für diesen Betrieb 25-30 Waggons Kohlen und andere
Materialien. Nach nochmaliger Prüfung und
Kostenberechnung konnte die Bahn dann endlich doch noch
gebaut werden. Nach ihrer Fertigstellung wurde sie am 1.
Mai 1913 eingeweiht.
Im Jahre 1924 vernichtete ein Großbrand ein Schleif- und
Polierwerk (Schleifhaus/Ortsmitte ). Der Wiederaufbau
erfolgte umgehend und im gleichen Zuge wurden zwei
weitere große Werksgebäude errichtet.
Weiter sollte im Jahre 1928 ein Großprojekt mit modernen
Rundschleifen errichtet werden. Dieses Gebäude jedoch
kam unter der Firma Steinhardt nicht mehr zur
Fertigstellung.
Mit all diesen Projekten hatten sich die Steinhardts
wahrscheinlich übernommen. Dazu kamen noch zwei weitere
Gründe. Die bereits nach Amerika ausgewanderten Söhne
erhielten umfangreiche Glaslieferungen, wobei der Erlös
für diese in Amerika blieb. Des weiteren entsprach das
Glas nicht mehr den Qualitätsansprüchen. Die Firma kam
somit in finanzielle Schwierigkeiten. Der letzte Versuch,
die Firma noch zu halten, war die Gründung einer
Aktiengesellschaft, doch konnte sie am Ende nicht mehr
gerettet werden und musste schließlich 1931 den Konkurs
anmelden.
Im Jahre 1934 folgte die Zwangsversteigerung. Dabei
erwarben die Herren Krapf und Trinklein aus Weiden den
Altenhammer durch Tilgung der Bankschulden von 100000
Reichsmark. Bereits im Jahre 1933 erwarb Walter Obavsky
die von den Gebrüdern Steinhardt begonnene, aber nicht
fertiggestellte Fabrikhalle, baute sie fertig und
errichtete darin einen Betrieb zur Herstellung von
Cellophanwurstdärmen. Dieser Betrieb galt zum Teil als
Versuchsbetrieb und wurde von der Reichsregierung
finanziell unterstützt. Die dabei anfallenden,
ungenügend gereinigten Abwässer vernichteten den
gesamten, vormals sehr reichen Fischbestand des
Floßbachs, der durch Altenhammer fließt. Diese Fabrik
musste, da sie schon lange Jahre stillgelegt war und
baufällig war, dem Straßenbau im Jahre 1981 weichen.
Nach dem Erwerb des Altenhammer nutzten die Herren Krapf
und Trinklein die bereits angelegten Bachläufe mit ihren
starken Gefällen durch Einbau von Turbinen mit
Generatoren zur Stromerzeugung. Dabei entstanden die
E-Werke Kleeberg und Waffenhammer. Dieser wurde durch den
Bau des neuen Werkbaches 1935 durch Wasser
versorgt. Der Sägeweiher diente als Wasserspeicher. Die
Glas- und Polierwerke wurden stillgelegt. Sie waren es
auch, die den Verlust des Alleinbesitzes seit 1280
einleiteten. So wurden bereits in den späten 30er Jahren
die ersten Häuser verkauft.
Das neue Gutshaus bauten sie 1936 zu einem Gasthaus um
und verlegten somit die Gaststättenkonzession vom
früheren Nägerwirtshaus ins umgebaute
Herrenhaus.
Nachdem der Gastwirt Heinrich Güntner das Gasthaus 2
Jahre lang in Pacht hatte, kaufte er es am 16. Januar
1939. Nach dem Verkauf weiterer Häuser wechselten auch
viele Steinbrüche ihren Besitzer. Diese bildeten damals
den Haupterwerbszweig der Bevölkerung.
In den letzten Kriegsjahren wurde ein Teil der
Regensburger Messerschmittwerke nach Flossenbürg
verlegt, wobei auch eine Produktionsstätte in
Altenhammer zum Bau der Me 109 errichtet
wurde. Sie hatte einen eigenen Gleisanschluss. Diese
Halle jedoch wurde gleich nach dem Krieg wieder
abgebrochen. Der dort vorhandene Gleisanschluss wurde bis
zum Abbau der Gleisanlagen als Verladestation für Steine
und andere Güter verwendet.
1948 pachtete Walter Obavsky die Elektrizitätswerke von
Krapf und Trinklein, gab sie aber, nachdem er sie nicht
einmal ein Jahr lang in Pacht hatte, wegen Wassermangels
wieder ab. Im Jahre 1951, als bereits alle Häuser und
Grundstücke verkauft worden waren und nur noch die
Elektrizitätswerke mit den dazugehörigen Wasser- und
Fischrechten in deren Besitz waren, musste auch diese
Firma den Konkurs anmelden.
Dabei erwarb der Kaufmann Xaver Männer aus Cham 1953 die
Elektrizitätswerke mit den dazugehörigen Weihern,
Wasserrechten und Bachläufen. Durch den Konkurs der
Firma Krapf und Trinklein ging auch das Eigenjagdrecht
des Altenhammer verloren und wurde in die Gemeindejagd
Flossenbürg eingegliedert.
1955 wurde das ehemalige Dampfwerkgebäude von Herrn
Männer umgebaut und an die Leichtmetallgießerei Schulte
& Schmidt aus Nürnberg verpachtet.
Im Jahre 1959 wurde der Personenverkehr der Eisenbahn
eingestellt, nachdem er unrentabel geworden war, und am
27. Mai 1973 wurde der Zugverkehr gänzlich eingestellt.
Wenig später wurden die Gleisanlagen abgebaut und die
Grundstücke veräußert.
1976 musste die Firma Schulte & Schmidt wegen starker
Expansion ihren Betrieb erweitern und errichtete auf dem
ehemaligen Bahnhofsgelände in Flossenbürg ein neues
Fabrikgebäude.
Heute ist in Altenhammer außer der Arbeitsgemeinschaft
Natursteinwerke genannt ARGE keine Industrie mehr
ansässig.
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