Die Geschichte des Flossenbürger Ortsteils Altenhammer

Gekürzt niedergeschrieben von Reinhard Eismann, ursprünglich verfasst von Heinrich Güntner jun., Sohn des Heinrich Güntner, Besitzer des Hotel Gasthof Altenhammer und niedergeschrieben in der Flossenbürger Chronik




Die erste urkundliche Nennung stammt aus dem Jahr 1280 wo es heißt: „Der hamer Vnder Flozz“.

Und in den Neuburger Kopialbüchern vom 14.05.1374 heißt es: „...den kauffbrief Ulrichs Heckel zu Floß, Besagent sein Hamerstat an dem Wasser Floß genannt, Vunnder der Vesten Floß...“

Das sind die ersten schriftlichen Unterlagen über meinen Heimatort Altenhammer.
Weitere schriftliche Unterlagen habe ich aus der Chronik der Gemeinde Flossenbürg. Hier heißt es:
1601 starb Bartel Eschenbeck, der Inhaber des Altenhammer. In einem Steuerverzeichnis des Floßer Amtes ist der Altenhammer unter seinem neuen Besitzer Hans Wiedemann aufgeführt. Dieser ist wahrscheinlich durch Einheirat auf das Gut gekommen. Er könnte die "nachgeborene" Tochter Bartel Eschenbecks geheiratet haben. Da Wiedemann aus Schönberg unterhalb Würnreuth stammte, das wegen eines an der Straße stehenden Zollhäuschens ausschließlich der "Zollberg" genannt wurde, wurde der Altenhammer in dieser Zeit dann auch "Zollhammer" genannt.

1621 verwüsteten die Mansfeldischen Reiter das Floßer Amt weitgehend. Doch in den sehr genauen Aufzeichnungen des Amtes Floß über den Schaden der Bürger ist Altenhammer nicht aufgeführt.

Wahrscheinlich deshalb nicht, weil dort nichts zu holen gewesen war.
Ab 1640 wird Hans HutzIer, der durch Heirat wahrscheinlich einer Tochter oder der Witwe Wiedemanns auf den Altenhammer kam, in mehreren Akten als Besitzer aufgeführt. So zum Beispiel in einem Verzeichnis des Vermögens der Bürger im Floßer Amt:

„Hans HutzIer, sein Weib Katharina, 2 Töchter ein Mühl mit zweyen gängen und ein Schneidmühl

1 Fühl (Fohlen), 2 Schiebochsen, 2 drey Jährige Öchslein, 3 Kühe, 1 Kalb, 2 jährige Kälber, 3 heurige Kälber, 1 Stück Schaaf, 1 Schwein, Wagen und Pflueg ,Uff 20 Achtl zur Besamung Wißmath uff 18 fufder Heu stößt an Wezelbrunn, Floßerbürg un Gösen“
Hans HutzIer verstarb 1688, und im gleichen Jahr verheiratete sich ein gewisser Georg Frank, Hammermeister vom nahegelegenen Plankenhammer und neuer Besitzer des Altenhammer, mit der reichen Bäckerstochter Weiss aus Floß. Doch jener verstarb schon im darauffolgenden Jahr im erst jungen Alter von 21 Jahren.

Danach wechselte der Altenhammer erneut seinen Besitzer. Dieser wurde nun durch Kauf der Müller Georg Urban. Aus der Tatsache, dass Urban von Beruf Müller war, und aus dem vorgehenden Vermögensverzeichnis kann man entnehmen, dass der Altenhammer zu dieser Zeit nur als Mühle genutzt wurde. Sechs Jahre darauf, genau am 18. November 1695, tauscht Georg Urban seinen Hammer bereits wieder ein, und zwar bekommt er dafür, dass er den Altenhammer an Pfalzgraf Christian August hergibt, von diesem die Blendersmühle bei Floß.

Der Pfalzgraf erwarb den Altenhammer, weil er dort wieder ein Hammerwerk errichten lassen wollte.

Dazu die Urkunde:

„Demnach bei dem durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Christiano Augusto, Pfalzgrafen bei Rhein, in Bayern Herzog usw. und Herzog von Sulzbach, der dermalen katholischer Pfarrer zu Neunkirchen in dem Landgerichte Parkstein und Weiden, Herrn Johann Urban, untertänigst zu erkennen gegeben, dass er neben seinem Bruder Georg Urban, Landesuntertan in dem Pflegeamt Flossenbürg und Müller auf dem Altenhammer, insgemein die Zollmühl genannt, zwischen jetzt gedachtem Flossenbürg und dem Plankenhammer an der Floß gelegen, landweise vernommen, als wären Seine hochfürstl. Durchlaucht gemeint (gerüchtweise, d. h. gewillt), ein Hammerwerk in dem Pflegeamt Flossenbürg aufrichten zu lassen und dass dazu u. a. seines Bruders Mühle, ein altes, befreites Hammergut, in Vorschlag gekommen sei. Gegen Einräumung eines Aequivalentes, insbesondere wenn ein Tausch mit der hochfürstl. Blendersmühl beliebet werden möchte, würde sich Urban auf dem Altenhammer willigst zu Verhandlungen einfinden (Sein geistl. Bruder machte den Vermittler). Als sodann auf gnädigsten Befehl mit besagtem Müller mehrere Unterredungen gepflogen, auch beiderseits Augenschein genommen war, kam nach erfolgter hochfürstlicher Ratifikation (Genehmigung) der Tausch beider Mühlen zustande. Zum ersten übergibt Sr. hochfürstl. Durchlaucht, dero Erben und Nachkommen, die in seinem Besitz befindliche, im fürstlichen Pflegeamt Flossenbürg zwischen der Gaismühle und dem Plankenhammer gelegene Mühle, desgemein die Zollmühl genannt frei eigen (d. h. nicht mehr Lehen), unbekümmter und unversetzt (nicht verpfändet oder mit einer Hypothek belastet), wie dieses (Das Besitztum) allerseits und jedes Grundstück besonders vermarkt, verraint und versteint ist, bestehend in einer geschlossenen Hofreuth (Hofrait), darauf einer gemauerten Wohnung war von zwei Stockwerken und daran gebauter Mühl mit zwei Gängen, samt allen Ein- und Zugehörungen an Steinen, Mahlkästen, Rädern, Schaufeln, Bögen, Beuteln, als auch dem vorhandenen Geschirr- und anderem Holz, insoviel zu dem gehenden Werk vonnöten, benebst einem Stadel, Schupfen und Ställ, ausserhalb, aber doch gleich daran, eine Sägemühl mit aller Zugehör, dieselbe stündlich zu gebrauchen, dargestalt, dass nach erfolgter Abtretung (Uebergabe) die Mahl- und Sägemühl in ununterbrochenem Gange verbleiben und die Mahlgäste befriedigt werden können. Ferner vor dem Tor an der Strasse ein Hinterhaus (Nebenhaus für einen Inmann oder Hintersassen, der als Tagwerker und dergleichen vom Müller abhängig war, "hinter diesem sass"), daran ein umzäunter Garten. Der Keldbau aber, so etwas auf der Höhe und bequem zu fahren, beläuft sich auf 45 Tagwerk, meistens Korn- und Haberfelder, wenig zu Gerste, ist durchwegs gilt- und zehentfrei. Das Wiesmahd aber besteht aus 20 Tagwerk, meistens Waldwiesen, und die zur Mühle gehörige Hutweide ist von allen Benachbarten des Einhütens sowohl vor als auch nach Walburgis und Michaelis befreiet. Das Gehölz liegt auf 2 Bergen, Hammerbühl genannt, mag 40, auch 50 Tagwerk begreifen. An Weihern sind vorhanden 4, außer den 2 Schützweihern, so beide öd und ca. 8 Tagwerk in sich halten. Nebendem genießet Altenhammer auf seinem ganzen Bezirk den kleinen Wildbann (das Recht kleines Wild, aber nicht Hochwild, wie Hirsche, Wölfe, Wildschweine, Bären, Luchse u. dgl. zu jagen, zu füllen und zu fangen), und sowie der Wasserlauf unter und ober der Mühl gehet, die Fischerei in den Bächen, hat mithin alle Freiheiten (Vorrechte, Privilegien) der im Landgericht Parkstein gelegenen Hammergüter.

Diesen gegenüber lasten aber auf dem Altenhammer noch nachstehende Onera (Schuldigkeiten): Jährlich 3 Gulden (fl) 30 Kreuzer (Kr) Zins, halb Walburgi, halb Michaeli fällig, neben einer dermalen jährlich 18 fl 47 Kr betragenden ordinären (gemeinen, gewöhnlichen) Steuer;) überdies ist bei jedem Besitzerwechsel der 15. Gulden Handlohn zu bezahlen (d. h. eine Besitzveränderungsgebühr in der Höhe von 6 2/3 % des geschätzten Vermögenswertes, jedoch ohne Schuldenabzug zu entrichten). Endlich muß auf der Sägmühl der hochfürstl. Herrschaft jährlich eine Anzahl Bretter um den halben Lohn geschnitten oder 4 Tage mit der breiten Hacke Scharwerk (Frondienst) zu dem Haus Flossenbürg geleistet werden.

Nach einer Begutachtung des Altenhammer durch die Regierung von Sulzbach im Jahr darauf, wird der Altenhammer am 01.03.1696 dem Hammeraufseher Wolff Bantzer übergeben. Dieser wird 1699 als "Hammer Inspectoris Uf dem Alten Hamer Mayerey und Mühl Bestand" bezeichnet. Um 1700 sucht die fürstliche Hofkammer in Sulzbach einen Unternehmer, der auf dem Altenhammer auf eigene Kosten einen Hochofen errichten sollte. Doch daraus wird am Ende nichts.

Noch im Jahre 1699 klagt der Bestandmüller Luber gegen den Aufseher des Hammergutes Wolff Bantzer, und darauf wird noch im selben Jahr dem Hütten Kapfer die Instruktion auf dem Altenhammer erteilt. Aus dem Jahre 1704 besitzen wir eine Beschreibung des fürstlichen Pflegamtes Flossenbürg über die Bürger auf dem Gut Altenhammer. Damals wohnten auf dem Altenhammer 6 Familien, darunter 4 Inleut oder Hintersassen (Einwohner ohne eigenen Besitz, wie Arbeiter, Tagwerker oder Hirten).
Doch schon in den Jahren 1705/1706 ging die vom Pfalzgrafen nach dem Muster des Auslandes wieder in Schwung gebrachte Eisenindustrie wieder schlecht.
Um diese Zeit erscheint ein gewisser Johann Daniel Sperl, der für den Altenhammer noch von großer Bedeutung sein wird, Sohn des Ratsbürgers Kaspar Sperl zu Vohenstrauß erstmals auf der Bildfläche.

Er und seine Nachfahren sollten den Altenhammer, wie heute noch sichtbar, prägen. Sperl kam mit dem Altenhammer zum ersten Mal in Berührung, indem er mit der Verpflichtung, das Eisen vom Hammer zu verfrachten, ein herzogliches Salzmonopol erwarb. Er fuhr die Lasten mit seinen Fuhrwerken an die Donau hinunter und brachte von dort das kostbare Salz auf dem Rückweg wieder mit.

Daniel Sperl pachtete das Ökonomiegut (= landwirtschaftliches Gut) Altenhammer bereits im Jahre 1709. Folglich wurden die Landwirtschaft und das Gewerbe auf dem Altenhammer getrennt betrieben. 1718 findet sich Johann Daniel Sperl als Altenhammerischer Feldbaubeständner bezeichnet. 1724 erwarb er auch die Pacht für die Gewerbebetriebe, und war somit schon alleiniger Pächter des Gutes. Bereits 3 Jahre vorher, nämlich 1721, erwarb er das Recht, auf dem Altenhammer Bier auszuschenken, das bis in unsere nahe Vergangenheit von Bedeutung war.

Er verstand es, sich die Naturkräfte untertan zu machen und mit seinem Besitz zu wirtschaften. Er leitet Wasser auf verwilderte Hügel, und gewann so saftige Wiesen. So baute er (z. B.) einen Wassergraben, der das Wasser von der Gaismühle zu dem über dem Altenhammer gelegenen Kleeberg leitete. Dieses Werk brachte ihm in seiner Zeit allgemeine Bewunderung ein. Der alte Wassergraben ist heute noch zu sehen; oberhalb von ihm fließt der neue, von den Gebrüdern Steinhardt angelegte Bach. Am 6. August 1726 verkaufte der Herzog von Sulzbach für 60 Gulden an Balthasar Altenöder, der Huf- und Waffenschmied war, ein Grundstück seines Besitzes Altenhammer zur Erbauung einer Waffenschmiede. Er war unabhängig und war der hochfürstlichen Verwaltung auf Altenhammer mit aller niederen Gerichtsbarkeit unterworfen. Dieser "Ortsteil" vom Altenhammer bekam im Volksmund den Namen „Waffenhammer“.

Die Waffenhämmer sollen Ihren Inhabern in kurzer Zeit zu Wohlstand verholfen haben.
Es kam der Spruch auf: „Mit jedem Hammerschlag dem Herrn einen Kreuzer in die Tasche“

Im Jahre 1734 bot sich Daniel Sperl bzw. seinem Sohn Georg Nikolaus die Möglichkeit, den Altenhammer, oder Sperlhammer wie er jetzt im Volksmund oft genannt wurde, mit voller Landsassenfreiheit, d. h. mit allen Sonderrechten und Privilegien eines adligen Grundherren vom verschuldeten sulzbachischen Herzog zu kaufen. Der Kauf kommt zustande, von dem uns folgender Vertrag überliefert ist:

Wir von Gottes Gnaden Karl Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, des heiligen Römischen Reichs Erzschatzmeister und Kurfürst, in Bayern Herzog usw., als Obervormunder des dermalig annoch minderjährigen Herrn Herzogen Karl Philipp zu Pfalz-Sulzbach, Durchlaucht, und dero Fürstentum Administrator, tuen hiemit kund und zu wissen, denen es zu wissen vonnöten, dass nachdem Wir von tragender Obervor- mundschaftswegen zu einiger Abtilgung der bei dem fürstlich Pfalz-Sulzbachischen Haus vorhandenen Schulden für ratsam befunden, ein und andere Güter und Grund- stücke und unter solchen auch das Hammerwerk ob Floß zu verkaufen, und nun sol- ches sich der dermalige Beständner dieses Hammerwerks, Nikolaus Sperl, als Käufer gebührend gemeldet und angegeben, über ersagtes Hammerwerk ob Floß samt allen zugehörigen Stücken, nämlich drei Hammerhütten, zwei Schmied feuer, einen Zer- rennherd und ein kleines Hochöferl, samt der Mahl- und Schneidmühl, Hammerwohnung, dazugehörigem Feldbau, Wiesen, Holz, Weihern, Wässern, Bächen, Fi- scherei, Trift und Hutweide, in Summa mit allem anderen, wie solches bishero von Daniel Sperl für jährlich 600 Gulden Bestandgeld in Bestand gehabt, mit dessen Sohn Nikolaus Sperl für ihn und alle seine künftigen Erben und Nachkommen fol- gendergestalten ein rechtsbeständiger, ewiger Todeskauf abgeredet, beschlossen und ihm all Obiges käuflich zu überlassen paktiert und beschlossen worden, wie folgt.

1.) Die zwei vorhandenen Hochöfen sollen abgebrochen, alle vorhandenen brauchba- ren Steine aber reservieret und zu solchen ein anständiger Platz ausersehen, auch das in dem Gemäuer befindliche samentliche Eisenwerk dem bisherigen Verwalter zur Aufsicht behändiget, das kleine Hochöferl aber ihm, dem Käufer, dargestalten ein- und angewiesen werden, wie solches bishero von gnädigster Landesherrschaft genutzet und gebrauchet worden.
2.) Es sollen ihm, dem Käufer, an dem zum Bauen benötigten Holz jährlich 15 Stäm- me Bauholz und 2 Sägschröt waldzinsfrei, desgleichen,
3.) die Reiserkohlen, wie bishero geschehen, auch waldzinsfrei gelassen, die Latschen insolange um den bisherigen Waldzins von 5 Kreutern und 1 Pfg. Anweisgeld verabfolgt werden, so lang nämlich wegen Abgang des Holzes eine durchgehende Erhöhung im Land nit erfordert wird.
4.) Das Hammer- und Mühlwerk wird dem Käufer, wie es sich dermalen befindet und der Beständnergenossen weiterzubetreiben überlassen; insoferne er aber ein neues Werk aufrichten wollte, soll er ehevor ein neues Konzessionsgesuch gebührend anbringen.
5.) Es soll bei dem Herkommen, dass dein Amtsknecht über die vorhandenen Markungen des Hammers kommen darf, ihm, dem Käufer, aber auf Begehren von dem Amt gestellt werden soll, sein Verbleiben und dabei er, der Käufer, die niedere Gerichtsbarkeit, ausgenommen bei den vor das Amt zu bringenden Fällen, zu gaudieren haben.
6.) Dem Käufer wird die kleine Jagdbarkeit, wie solche bishero genossen worden, auf den Hammergründen gestattet.
7.) Er soll von aller militärischen Einquartierung, Scharwerk und anderen Division, wie solche bei dem Bestand genossen worden, befreiet, von der Gerichtsbarkeit des Pflegamtes befreit und lediglich der fürstlichen Regierung untergeben sein.
8.) Es sollen im alles ausführende Eisen und durchführende Eisenerz, auch was er dagegen in das Land bringen und nicht wieder auf dem Land verschleissen oder ver- fahren wird, in den fürstl. Pfalz-Sulzbachischen Landen zollfrei passieret, nit weniger.
9.) Ein Bräubier ungeldfrei, noch eines aber gegen Verreichung des gewöhnlichen Ungelds in dem Markt Floß zu brauen gestattet werden, das übrige Bier aber, so er be- nötigt, in dem Markt Floß zu nehmen gehalten, doch dessen freier Auszapfung so, wie Beständner gehabt, berechtiget sein.
10.) Dem Plankenhammer oder Hammermeister Frank soll nit gestattet werden, zum Schaden seines Hammers weder einen Mahlgang aufzurichten oder sein bisheriges Löschfeuer in ein Frischfeuer zu verändern.
11.) Dem an seinem Hammer gelegenen Waffenschmied nit erlaubt sein solle, Brock- oder Wascheisen einzuschmelzen.
12.) Die bishero mit in Bestand gewesenen Münchshofer Weiher werden dem Käufer gleichfalls, nämlich der Gais-, Otter-, Mühl-, Wiesenhofer- und Brandnerweiher auf der Steinbruck, dann oberhalb der Rückersmühl der Mühl-, noschel-, Stieber- und Brandnerweiher nebst den hiezu gehörigen Bachwässern mit in den Kauf gegeben.
13.) Käufer soll für all Obiges 9000 Gulden Kaufschilling dergestalten bezahlen, dass er gleich bar bezahlt 7000 Gulden und die übrigen 2000 Gulden aber nächstkünftig Allerheiligen völlig abführt nebst diesem auch jährlich zur Ordinar- oder gewöhnlichen Steuer 30 Gulden, dann 6 Gulden Kastenzins am Termin Walburgis jährlich entrichte. Gleichwie nun die 7000 Gulden bereits bar und ohne Abgang erleget sind, also wird auch Käufer darüber in bester Form rechtens quittiert mithin er sowohl als seine Nachkommen und Erben in solch verkauftes Hammerwerk u. aller dazugehörigen Grundstücke, wie solche verraint und versteint seind u. ihm nächstens eingewiesen werden sollen, ruhigen Besitz wirklich gesetzet mit der Zusage, dass auf bedürfenden Fall solch getroffenen Kaufs und Verkaufs halber die landsübliche Gewährschaft geleistet werden solle, zumalen Käufer für sich und alle seine Nachkommen angelobet, alle vorbeschriebenen Bedingungen getreulich zu erfüllen und sich deren konform zu halten, alles getreulich und ohne Gefährde. Urkundlich haben Wir gegenwärtigen Kauf- und respektive Quittungsbrief gnädigst genehmet und durch Aufdruckung unseres kurfürstlich bervormundschaftlichen Insiegels bestätigt, auch solche dem Käufer zu Händen stellen lassen. So gegeben und geschehen Sulzbach, den 13. Juli, nach Christi unseres einzigen Erlösers und Seligmachers gnadenreicher Geburt des eintausend siebenhundert und vierunddreißigsten Jahres.

Im selben Jahr, nämlich 1734, übergab Daniel Sperl seinen Besitz an seinen Sohn Georg Nikolaus. Er verstarb im Jahre 1754. Die Familie Sperl hatte die niedere Gerichtsbarkeit, das Fisch- und Jagdrecht, durfte Bäche anstauen und Gräben ziehen. Kein Amtsknecht durfte ohne ihren Willen die Ortsmarkung betreten. Nikolaus Sperl war nur der Regierung zu Gehorsam verpflichtet. 1737 erhielt er die Genehmigung zum Bau einer Glasschleife und einer Schneidsäge. Er heiratete im selben Jahr die Gastwirtstochter Stöckl aus Weiden.

1740 waren auf dem Altenhammer ein Spiegelfabrikant namens Christoph Wiesender und ein Poliermeister namens Georg Wolfgang Siegelin mit Gesellen tätig. Im Jahre 1755 war das von Georg Nikolaus gebaute Herrenhaus fertiggestellt, wie die Inschrift über der Haustür zeigt.

Dort kann man lesen: GNS 1755 (Georg Nikolaus Sperl im Jahre 1755)
Aus dem Jahre 1756 ist uns ein Brief wegen Bräuens eines dritten Bräu Bieres durch Nikolaus Sperl überliefert (laut Verkaufsvertrag von 1734 durfte er zwei Bräu Bier in Floß brauen, eines unentgeltlich, für das zweite musste er eine geringe Abgabe bezahlen):

Durchleuchtigster Churfürst, gnädigster Herr, Herr! Euer Churfürstliche Durchlaucht geruhen sich in höchsten Gnaden zu erinnern, wie vermöge meines Kaufbriefes über meinen alten Hammer, dat. 15. Juli 1734, mir gnädigst erlaubt worden sei, dass ich in dem Markt Floß 2 Bräu Bier alljährlich tun, für eines auch das Ungeld gehorsamst erlegen und für das andere die Ungeldsbefreiung gaudieren dürfe, mein übrig benötigtes Bier aber in Floß nehmen solle. Gleichwie aber ich der Bürgerschaft zu Floß gerne alles Bier über meine berechtigten 2 Bräu, abkäufen wollte, allein zu beklagen habe, dass in dem Herbst und ehe wieder gebrauet wird, oftermals gar kein Braunbier in dem Markt Floß zu haben, oder doch wenigstens um die nämliche Zeit mehrenteils also elend beschaffen ist, dass solches der Gesundheit nicht anstehet, nächst dem ich bei Ermänglung des guten u. tüchtigen braunen Flosser Bieres im Herbst alljährlich weißes Weidener Bier mit großer Inkommodität von da holen lassen und einlegen muß, so aber meinen vielen Arbeitsleuten nicht nur zu teuer ist, sondern auch ihnen bei der harten Arbeit sehr wenige Kräfte gibt und nicht von allen getrunken wird. Also gelanget an Euer Churfürstl. Durchlaucht mein untertänigst und beweglichstes Bitten, mir ohnmaßgebigst in höchsten Gnaden zu erlauben, dass ich in Floß alle Jahre noch ein Bräu braunes Bier gegen dafür schuldige gewöhnliche Ungeldsentrichtung über die berechtigten 2 Bräu tun dürfe. Ich getröste mich umsomehrers gnädigster Erhör, als hierunter dem höchsten Ungeldsinteresse nicht nur nichts entgehet, sondern vielmehr zur Zeit, wo das braune Bier entweder gar nicht zu bekommen oder doch sehr schlecht ist, meine meisten Arbeitsleute lieber Wasser als weißes oder elend braunes Bier zum Schaden des Ungelds trinken, gnädigster Landesherrschaft bei meinen dritten Bräu Bier ein mehrerer Nutzen zuwächst. Wobei untertänigst verharre Euer Churfürstl. Durchlaucht ganz untertänigst treugehorsamster Georg Nikolaus Sperl. Sulzbach, den 16. März 1756.

Am 31. März 1756 hatte Sperl den dritten Sud bereits gemacht. Bürgermeister und Rat zu Floß erhoben am 5. April Einspruch dagegen. Am 8. April erwiderte die su1zbachische Regierung, dass es dabei sein Bewenden habe. Die Erlaubnis sei nur bedingt erteilt worden. Floß solle eben künftig darnach trachten, dass dort am guten Braunbier kein Mangel entstehe.

Im Jahre 1771 zählte die evangelische Pfarrei in Floß auf dem Altenhammer 7 Familien zu ihren Angehörigen. Es waren dort ein Polierer, zwei Schmiede, zwei Schleifer, ein Zimmermann, ein Kohlenbrenner. Außer drei Häusern gab es eine Poliere, zwei Glasschleifen, ein Frischfeuer, einen Hochofen, eine Mühle und eine Schneidsäge.

Auf dem Waffenhammer saß zu dieser Zeit ein Waffenschmied namens Zettl. 1782 übergab Nikolaus Sperl sein Gut an seinen 1751 geborenen Sohn Franz Friedrich Bernhard. Dieser heiratete im selben Jahr als sein Vater starb, nämlich 1784, die Tochter des Pfarrers Reinhardt aus Floß, nachdem seine erste Frau Anna Biäsch verstorben war.

Ebenfalls 1784 wird nach langem Hin und Her durch eine Inventur das von Nikolaus Sperl zurückgelassene Erbe von der Landesregierung Sulzbach aufgezeichnet. Den fünf in Frage kommenden Erben gefiel dies gar nicht, denn sie hatten sich untereinander schon geeinigt.

Die von der Regierung angefertigte Vermögensaufzeichnung ist sehr interessant:

Immobilien
1.) Die sogenannte Pucherwiese zu 6 3/4 Tagwerk, die sich der Erblasser beim Ver kauf des Hammers vorbehielt, gelegen in der Gerichtsbarkeit des Amtes Floß, als Neugereuth mit 10 v. H. handlöhnig, welche Wiese Daniel Sperl 1731 um 60 Gulden erkaufte, nun aber Joh. Nikolaus Summer zu Floß für 550 Gulden käuflich übernommen hat.
2.) An Barschaft: 162 Gulden 50 Kronen, hiezu gerechnet 1 Medaille zu 2 G. 30 Kr., 1 Kindergehäng mit 5 angeöhrten Schaustücken zu 4 G., 1 solches mit 6 Schau- stücken zu 3 G. 30 Kr. und noch 1 solches mit 3 kleinen Stückeln u. a. zu 1 G. 30 Kr. 3.)

An Pretiosen:
1 silberne Sackuhr mit 3 Gehäusern zu 15 G. (bekam Summer) 5 silberne Löffel je 2 1/2 G. zu 12 G. 30 Kr. (desgleichen) 1 silberner Löffel zu 2 G. 30 Kr. (Mich. Herrn Sperl) 1 spanisches Rohr mit silbernem Knopf zu 3 G. 30 Kr. (Gg. Mich. Sperl) 1 silberne Schuh- und Hosenschnalle zu 5 G. 15 Kr. (Summerin) 2 Paar Hemdknöpfe zu 1 G. -(Zembschin) 1 silberner Halsbeschlag zu -45 Kr. (desgleichen) Sa. 40 G. 30 Kr.

Mobilien:
Diejenigen Mobilien an Eisen, Vieh u. Gerätschaften, welche die verkaufenden Eheleute Sperl sich vorbehielten, hat Franz Bernhard übernommen, davon aber bezahlt: an seine Schwester in Floß, die Summerin, an ihrem Heiratsgut 800 G., an Gg. Michael Sperl zum Heiratsgut 2000 G., an väterlichen Passiven 228 G. 43 Kr. getilget, so dass von der obigen Summe noch 1713 G. 42 Kr. zu bezahlen sind. Die vorhandenen väterlichen u. mütterlichen Kleider haben die Erben durch das Los unter sich geteilet, u. jeder Teil zu 15 G. angeschlagen tut 75 G.

Auf gleiche Weise die Wäsche je 7 G. angeschlagen tut 35 G. 1 Himmelbettstatt mit kattunen Vorhängen " 5 G. verschiedene Gläser 2 G. 1 Ober u. Unterbett, dann 1 Polster u. 2 Kissen mit blau kölnischen Überzügen haben die Erben ihrer Schwester Margarete ohne Anschlag überlassen, also 16 Paar Coffeeschalen von Fayencie a 5 Kr. = 1 fl 20 Kr. 1 Kästltisch 1 fl 20 Kr. 1 Tisch mit 2 Kästln 4 fl 20 Kr. 1 Grosser Kleiderkasten zu 4 G. 1 Datto zu 4 G. 1 Kommodekasten zu 5 G. 1 Kästl mit Schreibpult zu 1 G. 30 Kr. 1 Truhe 45 Kr. 1 Flinte - 1 Datto - 2 Pistolen - 2 Büchsen, 2 Paar Pistolen, 7 Flinten - An Zinn durch das Los a 3 G. 15 G. 1 Thfel mit 2 Anstößen - 6 lederne Sessel 2 G. 30 Kr. 1 kleine eiserne Truhe 4 G. Sa. 160 G. 5 Kr.

1.) Mich. Herrn Sperl bei Verheiratung bar empfangen 2000 G. dann von der Angabsfrist aus Händen des Hammerkäufers auch 1000 G. desgI. von der ersten Nachfrist an Johanni 178 3200 G. 2.) Anna Juliana Zembschin in gleicher Weis 3200 G. 3.) Franz Bernh. Sperl ebenso zu gut gerechnet 3200 G. und für Verpflegung der Schwester 1000 G. 4.) Joh. Nik. Summer 3200 G. 5.) Gg. Mich. Sperl 3200 G. Sa. 17000 G.

An Aktiven.
Es hat Franz Bernh. Sperl an Nachfristen 1784 - 1789 a 1000 G. noch zu leisten 6000 G.

Von dem käuflich übernommenen Vieh u. a. noch zu zahlen 1713 G. 42 Kr. Ferner für Wiesennutzung 6 G. und 30 G. 36 G. Sa. 1749 G. 42 Kr. Summe des Vermögens: 25663 G. 7 Kr. An Passiven stellten sich heraus: 1642 G. 36 Kr. darunter 1000 G. für die Schwester Margarete, sonst Gerichtskosten, Gebühren Reisekosten der Kommission. Nach Abzug der Passiven blieben reines Vermögen übrig 24020 G. 30 Kr. so dass auf jeden der Erben trafen 4804 G. 6 Kr.

Im Jahre 1808 verlor Bernhard Sperl in einer dementsprechenden Reform die niedere Gerichtsbarkeit.

Nach seiner Erhebung in den Adelsstand 1829 hatte er zwar wieder theoretisch das Recht, über seinen Bezirk eigenständig Recht zu sprechen, doch blieb ihm die Gerichtsbarkeit weiterhin vorenthalten, da er selber nicht Jurist war und sich das Halten eines Richters nicht lohnte.

Franz Friedrich Bernhard von Sperl war es auch, der den Waffenhammer zum Sperlbesitz Altenhammer dazukaufte. Er wirtschaftete so gut, dass er jedem seiner Söhne einen Hammer geben konnte. So tauschten im Jahre 1820 Georg Friedrich von Sperl, der den Altenhammer von seinem Vater erhalten hatte, und Johann Christoph Bernhard von Sperl, der den Hammer Trevesen erhalten hatte, ihre Eisenhämmer gegeneinander ein.

So schrieb auch das Landgericht Neustadt/WN 1852 über den Altenhammer:
Hier ist eine uralte Hammerstätte. Dermalen besitzt sie Christoph von Sperl und seine Ehegattin Henriette, Tochter des Kaufmanns Zemsch in Weiden, welche auf diesem Gute eine sehr schöne Wohnung, ein weitläufiges Eisen-Walzwerk und mehrere andere Fabrikgebäude teils neu hergestellt, teils aufs beste ausgebessert und daher dieses Gut in die eigentliche Blüte gebracht haben.

Doch die oberpfälzische Eisenindustrie verlor immer mehr Boden gegenüber der englischen und der rheinischen, und es ging immer weiter bergab mit dem stattlichen Gut Altenhammer.

Vielleicht hatte sich Johann C. B. von Sperl auch übernommen mit den vielen Baumaßnahmen.

Er und sein Sohn Heinrich Christian Julius, der seiner Aufgabe nach dem Tode seines Vaters 1872 überhaupt nicht gewachsen schien, versuchten den Altenhammer noch kurzfristig zu retten, indem sie sich auf das Glaspolieren umstellten.

Der Ruin war aber nicht mehr aufzuhalten, und das Geschäft brach schließlich mit der Errichtung der Maxhütte vollends zusammen. 1880 kam es dann zu einer Zwangsversteigerung des Altenhammer. Die Sperls hatten es versäumt, sich rechtzeitig unter den Schutz des Großkapitals zu stellen. Aber Geschäftsleute und Finanzgrößen waren die Sperl niemals gewesen, wohl aber in erster Linie Bauern und Jäger.

Im Rahmen der Zwangsversteigerung von 1880 kaufte die in Floß ansässige jüdische Gesellschaft Gebrüder Steinhardts Söhne den Altenhammer.

Die Firma erfreute sich während des ersten Jahrzehnts der Beihilfe von Seiten des wohlhabenden christlichen Privatmanns Johann Meissner. Er war anfangs Mitinhaber des Altenhammer, stieg aber nach dem ersten Jahr wieder aus. Ab diesem Zeitpunkt war das Hammerwerk für immer außer Betrieb. Die Firma betrieb dafür ausgedehnte Schleif- und Polierwerke, eine Spiegelglasfabrik, eine Mahl- und Sägemühle, große Steinbrüche und auch Landwirtschaft. Fast jedes am Bach gelegene Haus wurde zu einer Glasschleife oder Poliere ausgebaut.

Das Geschäft ging sehr gut. Sogar das Ausland wurde beliefert.

Zusammenfassung der Turbinen und Wasserräder in Altenhammer um 1930:

Wasserräder i insgesamt 8
Waffenhammer 2 Poliere
Meindl/Schwarzmeier 2 Poliere
Zainhammer 2 Poliere
Holzsäge 1 Säge
Kleeberg (Alt) 1 Poliere
Turbinen insgesamt 5
Kleeberg 2 Poliere
Deierl/Böhmpolier 1 Poliere
Neues Werk 1 Schleife
Schleifhaus 1 Schleife

Turbinen wurden dort errichtet, wo das Wassergefälle mehr als 6 Meter betrug. Die 2 Turbinen und das 1 Wasserrad auf dem Kleeberg hatten zusammen ein Wassergefälle von 27 Metern, die anderen Werke vom Sägeweiher bis zum Waffenhammer 36 Meter.
Nach diesem kleinen bildlichen Einblick in den Altenhammer der Jahrhundertwende und einige Zeit danach, wollen wir jetzt wieder mit der geschichtlichen Entwicklung fortfahren. Wie schon gesagt, hatte die Firma Steinhardt großen Erfolg mit ihrer Glas- und Spiegelfabrikation, als auch mit ihrem ausgedehnten Steinbruchbetrieb. Die bearbeiteten Granitblöcke wurden auf Holzfuhrwerken mit Pferdegespann von den Fuhrleuten des Gutes transportiert.

Dass die Geschäfte sehr gut gegangen sein müssen, sieht man an den zahlreichen Bauanträgen, die von der Firma Steinhardt eingereicht wurden:

8. August 1913 Bau einer Rundschleif und einer Arbeiterwohnung
3. Juli 1914 Max Steinhardt baut eine Wohnung über das Glaslager
15. Mai 1922 Errichtung eines Stall- und Schleifgebäudes
17. August 1923 Bau eines Schleif- und Polierwerks
20. Juli 1923 Bau einer Schmiede mit Wohnung
20. Januar 1925 Errichtung eines Arbeiterwohnhauses
24. Juli 1925 Bau eines Transformatorenhauses
12. August 1925 Neubau einer Schmiede
21. August 1927 Einreichung einer Bauvorlage, bei der es sich wahrscheinlich um eine damals nicht mehr fertig gewordene Rundschleifanlage handeln dürfte.

Das Ringen um die Eisenbahn

Im Jahre 1898 suchte man, bedingt durch die gute Auftragslage, besonders in den Steinbrüchen nach einem günstigen Verkehrs- und Transportmittel, da die Pferdefuhrwerke überlastet und räumlich begrenzt waren. Dazu bot sich ein Anschluss an die bereits bis nach Floß führende Bahnstrecke geradezu an. So bat bereits am 28. Mai 1898 die Firma Gebrüder Steinhardt das königliche Staatsministerium um die Genehmigung technischer Vorarbeiten für eine Lokalbahn Floß-Flossenbürg, bei der bei Kilometer 5 die Haltestelle Altenhammer erreicht werden sollte.

Die knapp zwei Monate später durchgeführte Projektierung durch Firma Bubeck aus München auf Kosten der Gebrüder Steinhardt, schien aber kein großer Erfolg gewesen zu sein, denn das ganze Vorhaben wurde darauf für die nächsten 4 Jahre zu den Akten gelegt. Am 21. September 1902 nahm sich die Gemeinde Flossenbürg der Sache mit der Begründung an, dass der Verkehr zwischen Floß und Flossenbürg immer stärker werde, sodass eine Bahnlinie ein unabdingbares Bedürfnis geworden sei. Um die Kosten zu senken boten die Gemeinde Flossenbürg und die Hauptinteressenten in Altenhammer und Plankenhammer die vorgesehenen Bahngrundstücke kostenlos an. Doch dieser zweite Anlauf scheiterte ebenfalls.

Am 12. April 1904 richteten die Gebrüder Steinhardt erneut ein Gesuch an die Staatsregierung, ihnen einen staatlichen Zuschuss in bar oder in Form einer größeren Schienenlieferung zu gewähren. Sie würden dann die Strecke selbst als Schmalspurbahn bauen. Doch aus diesem Vorhaben wurde ebenfalls nichts.

Am 7. November 1906 wiederholte die Gemeinde Floß ihre Bitte um Erbauung der Bahn, und die Firma Steinhardt schrieb am 16. November, dass sie beabsichtigten, in Altenhammer eine neue Fabrik zu errichten, die jährlich 1500 Waggons versenden würde. Täglich bräuchte man dann für diesen Betrieb 25-30 Waggons Kohlen und andere Materialien. Nach nochmaliger Prüfung und Kostenberechnung konnte die Bahn dann endlich doch noch gebaut werden. Nach ihrer Fertigstellung wurde sie am 1. Mai 1913 eingeweiht.

Im Jahre 1924 vernichtete ein Großbrand ein Schleif- und Polierwerk (Schleifhaus/Ortsmitte ). Der Wiederaufbau erfolgte umgehend und im gleichen Zuge wurden zwei weitere große Werksgebäude errichtet.

Weiter sollte im Jahre 1928 ein Großprojekt mit modernen Rundschleifen errichtet werden. Dieses Gebäude jedoch kam unter der Firma Steinhardt nicht mehr zur Fertigstellung.

Mit all diesen Projekten hatten sich die Steinhardts wahrscheinlich übernommen. Dazu kamen noch zwei weitere Gründe. Die bereits nach Amerika ausgewanderten Söhne erhielten umfangreiche Glaslieferungen, wobei der Erlös für diese in Amerika blieb. Des weiteren entsprach das Glas nicht mehr den Qualitätsansprüchen. Die Firma kam somit in finanzielle Schwierigkeiten. Der letzte Versuch, die Firma noch zu halten, war die Gründung einer Aktiengesellschaft, doch konnte sie am Ende nicht mehr gerettet werden und musste schließlich 1931 den Konkurs anmelden.

Im Jahre 1934 folgte die Zwangsversteigerung. Dabei erwarben die Herren Krapf und Trinklein aus Weiden den Altenhammer durch Tilgung der Bankschulden von 100000 Reichsmark. Bereits im Jahre 1933 erwarb Walter Obavsky die von den Gebrüdern Steinhardt begonnene, aber nicht fertiggestellte Fabrikhalle, baute sie fertig und errichtete darin einen Betrieb zur Herstellung von Cellophanwurstdärmen. Dieser Betrieb galt zum Teil als Versuchsbetrieb und wurde von der Reichsregierung finanziell unterstützt. Die dabei anfallenden, ungenügend gereinigten Abwässer vernichteten den gesamten, vormals sehr reichen Fischbestand des Floßbachs, der durch Altenhammer fließt. Diese Fabrik musste, da sie schon lange Jahre stillgelegt war und baufällig war, dem Straßenbau im Jahre 1981 weichen.

Nach dem Erwerb des Altenhammer nutzten die Herren Krapf und Trinklein die bereits angelegten Bachläufe mit ihren starken Gefällen durch Einbau von Turbinen mit Generatoren zur Stromerzeugung. Dabei entstanden die E-Werke Kleeberg und Waffenhammer. Dieser wurde durch den Bau des neuen „Werkbaches“ 1935 durch Wasser versorgt. Der Sägeweiher diente als Wasserspeicher. Die Glas- und Polierwerke wurden stillgelegt. Sie waren es auch, die den Verlust des Alleinbesitzes seit 1280 einleiteten. So wurden bereits in den späten 30er Jahren die ersten Häuser verkauft.

Das neue Gutshaus bauten sie 1936 zu einem Gasthaus um und verlegten somit die Gaststättenkonzession vom früheren „Nägerwirtshaus“ ins umgebaute Herrenhaus.

Nachdem der Gastwirt Heinrich Güntner das Gasthaus 2 Jahre lang in Pacht hatte, kaufte er es am 16. Januar 1939. Nach dem Verkauf weiterer Häuser wechselten auch viele Steinbrüche ihren Besitzer. Diese bildeten damals den Haupterwerbszweig der Bevölkerung.

In den letzten Kriegsjahren wurde ein Teil der Regensburger Messerschmittwerke nach Flossenbürg verlegt, wobei auch eine Produktionsstätte in Altenhammer zum Bau der „Me 109“ errichtet wurde. Sie hatte einen eigenen Gleisanschluss. Diese Halle jedoch wurde gleich nach dem Krieg wieder abgebrochen. Der dort vorhandene Gleisanschluss wurde bis zum Abbau der Gleisanlagen als Verladestation für Steine und andere Güter verwendet.

1948 pachtete Walter Obavsky die Elektrizitätswerke von Krapf und Trinklein, gab sie aber, nachdem er sie nicht einmal ein Jahr lang in Pacht hatte, wegen Wassermangels wieder ab. Im Jahre 1951, als bereits alle Häuser und Grundstücke verkauft worden waren und nur noch die Elektrizitätswerke mit den dazugehörigen Wasser- und Fischrechten in deren Besitz waren, musste auch diese Firma den Konkurs anmelden.
Dabei erwarb der Kaufmann Xaver Männer aus Cham 1953 die Elektrizitätswerke mit den dazugehörigen Weihern, Wasserrechten und Bachläufen. Durch den Konkurs der Firma Krapf und Trinklein ging auch das Eigenjagdrecht des Altenhammer verloren und wurde in die Gemeindejagd Flossenbürg eingegliedert.

1955 wurde das ehemalige Dampfwerkgebäude von Herrn Männer umgebaut und an die Leichtmetallgießerei Schulte & Schmidt aus Nürnberg verpachtet.

Im Jahre 1959 wurde der Personenverkehr der Eisenbahn eingestellt, nachdem er unrentabel geworden war, und am 27. Mai 1973 wurde der Zugverkehr gänzlich eingestellt. Wenig später wurden die Gleisanlagen abgebaut und die Grundstücke veräußert.

1976 musste die Firma Schulte & Schmidt wegen starker Expansion ihren Betrieb erweitern und errichtete auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände in Flossenbürg ein neues Fabrikgebäude.

Heute ist in Altenhammer außer der Arbeitsgemeinschaft Natursteinwerke genannt ARGE keine Industrie mehr ansässig.