Der "geteilte" Altenhammer
Geschrieben von Reinhard Eismann mit
Unterstützung vom Heimatpfleger Willi Bieber
Die Einwohner in Altenhammer gehören
gebietsmäßig zu zwei verschiedenen Gemeinden. Wie ist
so was möglich ?
An das Gebiet des Ortsteils Altenhammer grenzen
unmittelbar die früheren Land-gemeinden Gösen und
Schönbrunn. Zur Erklärung: Früher gab es viele
einzelne kleine Landgemeinden weit verstreut im Gebiet
des Landkreises Neustadt an der Waldnaab. Ab 1972
erfolgte die erste Phase der Landkreisreform.
Anschließend die Gemeindengebietsreform. Das heißt,
dass die kleinen Landgemeinden wie zum Beispiel Gösen
und Schönbrunn sich freiwillig zu den großen Gemeinden
und Märkten anschließen konnten. 1978 wurde dies zum
Zwangszusammenschluss. Die Landgemeinden Gösen und
Schönbrunn schlossen sich schon bald freiwillig in
voller Größe dem Markt Floß an. Und die Gemeinde
Flossenbürg akzeptierte dies auch. Somit entstand eine
natürliche Grenze, welche mitten durch den Altenhammer
verläuft. Diese Grenze ist ein Bachlauf. Der
"Gaisbach", welcher aus dem Gaisweiher kommt,
läuft beim Gaismühlweg am Anwesen Albert Kreuzer
vorbei, hinter den Anwesen Deierl, Fritz und Grundler
weiter und bahnt sich seinen Weg hinter den Anwesen
Fröhlich, Münchmeier und Plödt in Richtung
"Waffenhammer" beim Anwesen Siegl und dann
weiter in Richtung Floß. Selbst die Geschichtsforscher
streiten sich über den Namen dieses Baches. Sicher ist,
dass der Bach vom Gaisweiher kommend bis mindestens zum
Anwesen Grundler "Gaisbach" heißt. Dort
mündet ein anderer Bach hinein. Dieser kommt aus
Waldkirch mündet in den Hornmühlweiher, fließt weiter
in Richtung Altenhammer, mündet dort in den Sägeweiher,
fließt weiter, teils unterirdisch, durch Altenhammer und
mündet beim Anwesen Albert Fröhlich in den
"Gaisbach". Die Frage wo der
"Gaisbach" zum sogenannten
"Floßbach" wird kann nicht eindeutig geklärt
werden. Aber aufgrund der schriftlichen Unterlagen (z. B.
in der Flossenbürger Chronik) ist die Mündung der
beiden Bäche, der Punkt an dem der Gaisbach zum
Floßbach wird.
Man könnte sagen, dass alle Häuser, welche "hinter
dem Bach" stehen, auf Floßer Gebiet stehen. Diese
Häuser stehen auf dem heute genannten Floßer Ortsteil
Ham-merbach. Die frühere Gemarkung Schönbrunn liegt
nicht dort, sondern direkt neben dem Kapellenberg. Die
Häuser auf dem Kapellenberg und die Häuser der
früheren Gemarkung Schönbrunn werden durch einen
Flurweg getrennt. Auch dort fließt ein kleiner Rinnsaal,
welcher beim "Waffenhammer" in den Floßbach
mündet. Somit wurde auch durch diese natürliche Grenze
der Kapellenberg vom jetzigen Ortsteil Tannenweg des
Marktes Floß getrennt.
Auch wenn die Straßen Hammerbach und Tannenweg
gebietsmäßig vom Altenhammer getrennt sind, so fühlen
sich jedoch alle Bewohner weder als Flossenbürger, noch
als Floßer, sondern schon immer und für alle Zeiten als
Altenhammerer !
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